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   VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103   

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VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103 (https://dejure.org/2017,10614)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103 (https://dejure.org/2017,10614)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - AN 3 K 16.00103 (https://dejure.org/2017,10614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 5 Abs. 1 S. 1, S. 3, Abs. 3 S. 1, Art. 5a, Art. 19 Abs. 2; AO § 169 Abs. 2 S. 1, § 170 Abs. 1; BauGB § 129 Abs. 1 S. 1; BayVwVfG Art. 38; BGB § 134, § 242; GG Art. 20 Abs. 3
    Erfolglose Klage gegen Straßenausbaubeitrag - Erneuerung einer Straße mit Kopfsteinpflaster

  • rewis.io

    Erfolglose Klage gegen Straßenausbaubeitrag - Erneuerung einer Straße mit Kopfsteinpflaster

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103
    Unter einer beitragsfähigen Erneuerung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer in Folge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Orts Straße durch eine gleichsam "neue" Orts Straße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße oder Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (ständige Rechtsprechung des BayVGH, z.B. U.v.14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28).

    Die übliche Nutzungsdauer von Straßen beträgt nach ständiger Rechtsprechung 20 bis 25 Jahre (vgl. BayVGH, U.v.14.7.2010, a.a.O. Rn. 29).

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103
    Denn davon könnte nur ausgegangen werden, wenn sie im Vertrauen auf das Ausbleiben der Beitragserhebung entsprechende andere Vermögensdispositionen getroffen, etwas "ins Werk gesetzt" hätte (BVerwG vom 18.3.1988 BVerwGE 79, 163/169; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 10 RdNrn. 19 und 20; BayVGH, B.v. 24.5.2012 - 6 CS 12.593 - juris).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103
    Hierzu gehört auch, dass der Aufwand für die Maßnahme ermittelt werden kann, was erst nach Eingang der letzten Unternehmerrechnung der Fall ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2016 - 6 ZB 14.1871 - juris; U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - juris).
  • VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798

    Angemessenheit der Kosten für Straßenausbau

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103
    Die Angemessenheit entstandener Kosten kann nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.02.2016 - 6 ZB 14.1871

    Straßenausbaubeitrag - Berücksichtigungsfähige Kosten bei gleichzeitiger

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103
    Hierzu gehört auch, dass der Aufwand für die Maßnahme ermittelt werden kann, was erst nach Eingang der letzten Unternehmerrechnung der Fall ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2016 - 6 ZB 14.1871 - juris; U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - juris).
  • VGH Bayern, 04.06.1997 - 6 ZS 97.1305
    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103
    Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit der Straßenausbaubeitragssatzung sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, so dass von ihrer Gültigkeit auszugehen ist (ständige Rechtsprechung des BayVGH, z.B. B.v. 4.6.1997 - 6 ZS 97.1305 -, juris).
  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 6 CS 12.593

    Erschließungsbeitragsrecht; gefangenes Hinterliegergrundstück; Angebot dinglicher

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103
    Denn davon könnte nur ausgegangen werden, wenn sie im Vertrauen auf das Ausbleiben der Beitragserhebung entsprechende andere Vermögensdispositionen getroffen, etwas "ins Werk gesetzt" hätte (BVerwG vom 18.3.1988 BVerwGE 79, 163/169; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 10 RdNrn. 19 und 20; BayVGH, B.v. 24.5.2012 - 6 CS 12.593 - juris).
  • VG Greifswald, 04.08.2016 - 3 A 249/15

    Kommunalrecht: Straßenausbaubeitrag; Vorteilsprinzip bei Aufwandsverteilung

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103
    Darüber hinaus würde sowohl ein Verzicht auf die Beitragserhebung als auch die Zusicherung (deren Existenz im Bereich des Beitragsrechts wegen Anwendbarkeit der Vorschriften der Abgabenordnung teilweise in Frage gestellt wird (so VG Greifswald, U.v. 4.8.2016 - 3 A 249/15 HGW; a.A. BayVGH B.v. 21.1.2010 - 6 CS 09.3051 - juris Rn. 13)), keinen Beitrag zu erheben, gegen zwingendes Recht verstoßen und wäre damit nichtig.
  • VGH Bayern, 29.04.1986 - 6 CS 86.00668
    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103
    Darüber hinaus ist auch von einer (wenn auch subjektiv nicht so erlebten) Verbesserung und damit von einem "besonderen Vorteil" im Rechtssinne auszugehen, wenn eine Pflasterung mit Kopfsteinpflaster unter Berücksichtigung stadtgestalterischer Denkmalschutzbelange gleichzeitig zu einer Verkehrsberuhigung und damit auch zu einer Wertsteigerung der anliegenden Grundstücke führt (BayVGH, U.v. 29.4.1986 - 6 CS 86.00668 -, juris).
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 6 CS 09.3051

    Straßenausbaubeitragsrecht; frostsicherer Unterbau; Mangel der Bauausführung;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103
    Darüber hinaus würde sowohl ein Verzicht auf die Beitragserhebung als auch die Zusicherung (deren Existenz im Bereich des Beitragsrechts wegen Anwendbarkeit der Vorschriften der Abgabenordnung teilweise in Frage gestellt wird (so VG Greifswald, U.v. 4.8.2016 - 3 A 249/15 HGW; a.A. BayVGH B.v. 21.1.2010 - 6 CS 09.3051 - juris Rn. 13)), keinen Beitrag zu erheben, gegen zwingendes Recht verstoßen und wäre damit nichtig.
  • VG Ansbach, 23.02.2006 - AN 18 K 04.02806
  • VG Gera, 18.11.2021 - 3 K 794/17

    Ausbaubeitrag

    Die bloße Hoffnung, es werde nicht mehr zu einem entsprechenden Satzungserlass und der Erhebung von Beiträgen kommen, ist nicht schutzwürdig (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 23. Februar 2017 - AN 3 K 16.00103 - juris Rn. 37).
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